Achtung - Rechnungslegung beim Verkauf von Photovoltaikanlagen an Betreiber bis zu einer Engpassleistung von 35 KWp seit 01.01.2024 – keine Umsatzsteuer!

Eine befristete Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikmodule vom 1.1.2024 bis 31.12.2025 für Lieferung und Installation von Photovoltaikmodulen an Betreiber für Wohnzwecke wurde eingeführt.

Lieferung und Montage der PV-Module samt Zubehör und Speicher gelten als unselbständige Nebenleistung und sind von der umsatzsteuerlichen Begünstigung mitumfasst. Eine Nachrüstung des Speichers (Module vor 01.01.2024 angeschafft) unterliegt aber dem Regelsteuersatz.

Die Anlage muss auf oder in der Nähe von Gebäuden, die Wohnzwecken dienen, die von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt werden oder, die von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Einrichtungen genutzt werden, betrieben werden.

Eine Dokumentationspflicht ist vorgesehen.

Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
Umsatzsteuerbefreiung (Nullsteuersatz) und EAG-Investitions¬zuschuss für Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher - WKO

Bei Fragen dazu steht Ihnen Ihr/e Sachbearbeiter/in gerne zur Verfügung!