Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer ein nicht steuerbares Homeoffice-Pauschale in Höhe von bis zu Euro 3,– pro Tag, gedeckelt mit 100 Homeoffice-Tagen pro Jahr gewähren.
Alternativ hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, die maximal möglichen Euro 300,– Homeoffice-Pauschale als Werbungskosten zusätzlich zum allgemeinen Werbungskostenpauschale (Euro 132,–) bei der Veranlagung für die Jahre 2021 bis 2023 geltend zu machen.
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