Ähnlich dem bereits bestehenden Reparaturbonus sieht die Regierung nun den Handwerkerbonus PLUS vor. Die Förderung ist eine Neuauflage des Handwerkerbonus den es in den Jahren 2014 bis 2017 bereits gegeben hat und soll wieder Anreize für Umbauten, Sanierungen und Wohnraumschaffung setzen.
Gefördert werden alle Handwerksarbeiten und Leistungen professioneller Handwerker (auch im Zuge von Neubauten) mit einem Zuschuss, der 20 % der Kosten abdecken soll. Die Höchstgrenze pro Förderungswerber, Wohneinheit und Kalenderjahr beträgt im Jahr 2024 EUR 10.000,00 (ohne Umsatzsteuer) und im Jahr 2025 EUR 7.500,00 (ohne Umsatzsteuer). Eine Mindestfördergrenze liegt bei EUR 50,00, das heißt ab einem Rechnungsbetrag von EUR 250,00 kann der Bonus beantragt werden.
Die betroffenen Handwerksarbeiten müssen im Zeitraum zwischen 1. März 2024 und 31. Dezember 2025 durchgeführt werden. Alle zugrundeliegenden Aufwendungen können steuerlich nicht als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
Wichtig: Der Bonus wird nur einmal pro Person und pro Jahr zur Verfügung stehen!
Das Gesamtbudget für den Handwerkerbonus PLUS ist mit EUR 300 Mio. beschränkt und es gilt wieder das „First-come-first-served-Prinzip“. Es wird daher empfohlen, den Antrag so rasch wie möglich nach dem 15.07.2024 zu stellen, bevor die Fördermittel aufgebraucht sind.
Den Antrag sowie genaue Informationen zu den förderbaren Leistungen und alle Voraussetzungen finden sie unter www.handwerkerbonus.gv.at!