Update Energiekostenzuschuss I, II, Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen

Um Sie zu diesen Themen auf dem Laufenden zu halten, haben wir Ihnen nachstehend die neuesten Informationen zusammengefasst:


1. Verlängerung Energiekostenzuschuss I (4. Quartal 2022):

Bei der Verlängerung des Energiekostenzuschusses I für das 4. Quartal 2022, wurde nicht nur der förderfähige Zeitraum verlängert, sondern auch – allerdings nur für die verlängerten Monate – eine Ausweitung der förderfähigen Energieträger beschlossen. Für das 4. Quartal 2022 sind zusätzlich Wärme, Kälte und Dampf förderbar.

Die Voranmeldungsphase läuft bereits seit dem 29. März 2023 und endet am 14. April 2023.

Die Antragsphase beginnt am 17. April 2023 läuft bis zum 16. Juni 2023.


Mehr Informationen zum Energiekostenzuschuss I finden Sie hier.


2. Energiekostenzuschuss II:

Die Antragstellung wird in zwei Phasen aufgeteilt:

Für den Zeitraum 1.01.2023 bis 30.06.2023 läuft das Antragsfenster von August bis September 2023 (3. Quartal 2023).

Für den Zeitraum 1.07.2023 bis 31.12.2023 läuft das Antragsfenster von Februar bis März 2024 (1. Quartal 2024).


Mehr Informationen zum Energiekostenzuschuss II finden Sie hier.


3. Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen:

Nach einer langen Wartezeit wurden endlich die Bedingungen für das Energiekostenpauschale für Kleinst- und Kleinunternehmern festgelegt. Was hierbei zu beachten ist, können Sie hier nachlesen.

Wichtig: Die Einreichung erfolgt online, durch Unternehmer selber, Selbst-Check ab 17. April möglich!