Falls Sie Ihren betrieblichen als auch Ihren Haushaltsstrom über nur einen Stromzähler beziehen, betrifft Sie die Möglichkeit des folgenden Stromkostenzuschusses.
Mit der Novellierung des Stromkostenzuschussgesetzes (SKZG) wurde eine ergänzende Regelung zur allgemeinen Stromkostenbremse eingeführt, diese sieht ein Antragsmodell zur Gewährung des Stromkostenergänzungszuschusses vor.
- Gefördert werden die ersten 2.900 Kilowattstunden (kWh) Ihres jährlichen Stromverbrauchs.
- Wirksam wird die Förderung bei einem Energiepreis zwischen 10 ct/kWh und 40 ct/kWh.
- Der Energiepreis bis 10 ct und über 40 ct muss selbst getragen werden.
- Beispiel: Ist Ihr aktueller Nettostrompreis 45 ct/kWh werden 30 ct/kWh gefördert. Sie bezahlen 15 ct/kWh.
- Förderzeitraum: 01. Juni 2023 bis 31. Dezember 2024
- Stellen Sie einen Online-Antrag unter www.stromkostenzuschuss.gv.at/
- Antragszeitraum: 17. April 2023 bis 31. Mai 2023
Die potenziell Begünstigten werden vom Stromlieferanten informiert, unter welchen Bedingungen die Stromkostenbremse wirkt, und dass sie einen Antrag stellen müssen, um in den Genuss des Grundkontingents zu kommen.
Falls Sie vom Stromlieferanten keine Information erhalten haben sollten, können Sie hier die FAQ abrufen und weitere Details nachlesen!
Klicken Sie hier, um direkt zum Antragsformular zu kommen!