Wie aus vorangehenden Informationen bereits ersichtlich, sind für die Beantragung der Energiekostenpauschale ein Zugang zum USP (Unternehmensserviceportal) sowie eine Handysignatur unbedingt erforderlich.
Für eine erfolgreiche Antragstellung ist die Hinterlegung der entsprechenden Branchenkennzahl (ÖNACE-Code) im USP Voraussetzung.
Es ist nun von großer Wichtigkeit, dass Sie selbst überprüfen, ob in Ihrem USP die Branchenkennzahl richtig hinterlegt ist oder gar fehlt. Sie sollten die Kennzahl unter „Unternehmensdaten“ im Abschnitt „Haupttätigkeit“ finden.
Sollte die Branchenkennzahl (ÖNACE-Code) fehlen oder falsch sein, ist ein Kontakt mit der Statistik Austria unerlässlich. Je nach Situation sind unterschiedliche Schritte zu setzen, die wir Ihnen in Folge darlegen.
Was ist zu tun, wenn Sie noch keinen ÖNACE-Code haben? (das heißt, Ihnen wurde noch nie ein Code zugeteilt)
Wenden Sie sich bitte umgehend per E-Mail unter klm@statistik.gv.at an die Statistik Austria, die für die Vergabe des Codes zuständig ist. Geben Sie eine Identifikationsnummer (Firmenbuchnummer, Steuernummer) und eine ausführliche Beschreibung Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit(en) an. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die KLM-Hotline (KLM = Klassifikations-Mitteilung) der Statistik Austria unter 01 711 28-8686 (Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 14:30 Uhr, Freitag von 8:00 bis 14:00 Uhr).
Was ist zu tun, wenn Sie zwar einen ÖNACE-Code haben, dieser aber nicht im USP hinterlegt ist?
Wenden Sie sich bitte HIER umgehend an die Statistik Austria.
Im Feld „allfällige Bemerkungen“, welches unbedingt ausgefüllt werden muss, bitten Sie um die Mitteilung eines bereits zugeteilten ÖNACE-Codes.
Was ist zu tun, wenn der im USP eingetragene ÖNACE-Code falsch ist?
In diesem Fall haben Sie zwei Möglichkeiten:
1. Wenden Sie sich bitte umgehend per E-Mail unter klm@statistik.gv.at an die Statistik Austria. Geben Sie eine Identifikationsnummer (Firmenbuchnummer, Steuernummer) und eine ausführliche Beschreibung Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit(en) an ODER
2. Nutzen Sie das Service „Klassifikations-Mitteilung“ im USP. Hier können Sie direkt online eine Änderung Ihrer Klassifizierung beantragen. Voraussetzung ist, dass Ihr Unternehmen bereits einen ÖNACE-Code zugeordnet hat und Sie durch den USP-Administrator Ihres Unternehmens im USP berechtigt sind, das Service der Klassifikations-Mitteilung aufzurufen. Weitere Informationen zur Zuweisung von Rechten durch USP-Administratoren finden Sie im USP.
Das waren die Informationen zum ÖNACE-Code.
Des Weiteren ist die Frage aufgetaucht, welcher Förderzeitraum ausgewählt werden soll, da drei Zeiträume zur Auswahl stehen. Hier können Sie den maximalen Zeitraum (1. Februar 2022 bis 31. Dezember 2022) wählen, sofern Sie für diesen Zeitraum keinen Antrag auf Energiekosten z u s c h u s s (anderes Fördermodell) gestellt haben.
Bei Fragen oder wenn Sie Unterstützung benötigen, können Sie sich gerne bei uns melden!