Im Unterschied zum EKZ I (Förderung für das Jahr 2022) werden aller Voraussicht nach – die entsprechende Richtlinie wurde leider noch nicht veröffentlicht – die Energiemehrkosten zu einem höheren Prozentsatz (50 % statt 30 %) gefördert werden.
Außerdem werden die förderfähigen Energiearten erweitert um Heizöl, Holzpellets und Hackschnitzel (zusätzlich zu Strom, Erdgas, Fernwärme, die aus Strom, Erdgas und nunmehr auch Biomasse produziert wurde, und Treibstoffen).
Ebenso ist der Nachweis der Energieintensität für die Basisstufe entfallen, sodass eine leichtere Erreichbarkeit der Förderung gegeben ist.
Die Förderuntergrenze liegt bei Euro 1.500 pro Halbjahr bzw. bei Euro 3.000 für das gesamte Jahr 2023.
Daher könnte der Energiekostenzuschuss nunmehr auch für Unternehmen relevant sein, die bisher nicht förderfähig waren.
Eine genaue Prüfung ist erst nach Veröffentlichung der Richtlinie möglich.
Wir empfehlen Ihnen deshalb, vorsichtshalber eine, dieses Mal sehr einfache, Voranmeldung durchzuführen, wenn Ihre Energiekosten 2023 in Summe über alle oben genannten Energieträger im Vergleich zu 2021 um ca. Euro 5.000 höher sein werden.
Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen, dass eine Antragstellung nicht möglich oder sinnvoll ist, hat dies keine Konsequenzen. Die Voranmeldung wird dann als gegenstandslos betrachtet.
Im umgekehrten Fall ist jedoch ohne Voranmeldung KEINE Antragstellung möglich!
Wie erfolgt die Voranmeldung?
Für die Voranmeldung folgen Sie dem Link https://foerdermanager.aws.at/#/
Klicken Sie dann das orangene Feld „Voranmeldung Energiekostenzuschuss“ an und befüllen Sie die Datenfelder.
Wir bitten Sie, uns als weitere berechtigte Person zu hinterlegen, damit wir Zugriff für eine mögliche Antragstellung haben. Dazu müssen Sie unterhalb Ihrer Kontaktdaten (Vertretungsbefugte Personen) bei „eine weitere Person berechtigen“ ein Häkchen setzen.
Unsere Daten sind wie folgt zu befüllen:
Frau
Elisabeth
Stixenberger
E-Mail: office@wtstixenberger.at
Bei Fragen steht Ihnen das Team der Kanzlei Stixenberger gerne zur Verfügung!
WICHTIG! Voranmeldungsende für Energiekostenzuschuss und erhöhter Fördersatz (EKZ II)
Bis zum Donnerstag, den 2. November 2023, läuft die Frist für die Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss II. Wir haben nun die Information erhalten, dass die Voranmeldung für beide Förderungsperioden (1. Halbjahr und 2. Halbjahr 2023) JETZT, d.h. bis 2.11.2023, durchzuführen ist!