Energiekostenpauschale II für Kleinunternehmen

Ab sofort können Klein- und Kleinstunternehmen um Förderung zur Abdeckung der hohen Energiekosten des Jahres 2023 ansuchen. Die Antragsstellung ist bis 08.08.2024 möglich.

Die Energiekostenpauschale II ist vom Unternehmer selbst über das Unternehmensserviceportal (USP) zu beantragen.
Für die Beantragung wird die ID-Austria sowie ein Zugang zum USP benötigt.

Bei dieser Pauschalabgeltung der erhöhten Energiekosten ist Folgendes zu beachten:

  • Förderfähige Unternehmen sind jene, die mehr als € 10.000 und weniger als € 400.000 Umsatz im Jahr 2023 erzielt haben und eine Betriebsstätte in Österreich haben (ausgenommen: öffentliche Unternehmen und die Sektoren Energie, Finanz, Immobilien, Landwirtschaft, freie Berufe und politische Parteien).
    Im Gegensatz zum vorherigen Modell sind auch Unternehmen förderfähig, die aufgrund Ihrer Tätigkeit in der Umsatzsteuer unecht steuerbefreit sind.
  • Förderhöhe: pauschal zwischen € 167,50 und € 2.268,00 abhängig von Branche und Jahresumsatz.
  • Förderfähiger Zeitraum: Es werden 3 unterschiedliche Zeiträume angeboten, unter denen der Antragssteller wählen kann:
     1.1.2023 bis 31.12.2023
     1.1.2023 bis 30.06.2023
     1.7.2023 bis 31.12.2023

Weitere Informationen zum Ablauf sowie den Branchencheck finden Sie unter folgenden Link:
www.energiekostenpauschale.at

Wenn Sie Unterstützung benötigen, können Sie sich gerne bei uns melden!
Ihr Team der Steuerberatungskanzlei Stixenberger